Medienkonzept des LBZS
Grundsätzliches zur besonderen Problematik beim Umgang von blinden und hochgradig sehbehinderten Schülerinnen und Schülern mit Systemen der Informations- und Kommunikationsmedien (IuK).
Blinde und hochgradig Sehbehinderte sind in Lern- und Handlungsvollzügen, die überwiegend visuelle Wahrnehmungsfähigkeiten voraussetzen, erheblich beeinträchtigt.
Die von blinden und hochgradig sehbehinderten Personen angewandten Lern- und Arbeitstechniken unterscheiden sich grundlegend von Personen, die ihre Umgebung überwiegend visuell aufnehmen und verarbeiten. Auf den Bereich der Blindheit und der hochgradigen Sehbehinderung bezogen, ergeben sich häufig Probleme bezüglich einer Bestimmung und Bewertung. So kann jemand als blind gelten und sich in ihm unbekannten Situationen verschiedener Blindentechniken bedienen, andererseits kann die Möglichkeit des Lesens von Schwarzschriftinformationen in vergrößerter Form als auch in üblicher Schriftgröße (z. B. bei einem Röhrengesichtsfeld) gegeben sein. Ist die visuelle Aufnahme von Umweltinformationen weitgehend oder gänzlich beeinträchtigt, müssen andere Sinne - bei blinden und hochgradig sehbehinderten Personen überwiegend der Gehör- und Tastsinn – eingesetzt werden, um Informationsdefizite zu kompensieren.
Für einen adäquaten Umgang mit Systemkomponenten der IuK von blinden und hochgradig sehbehinderten Schülerinnen und Schülern im Vergleich zu sehenden Anwendern bedeutet dies, dass sie sich zusätzlich in die komplexen Bedienungsstrategien sogenannter blinden- und sehbehindertengerechten Zugangs- bzw. Hilfsmittellösungen im Hard- und Softwarebereich einarbeiten müssen. Besonders die Arbeit mit der „Braille-Zeile“, mittels derer ein blinder Anwender die Informationen der jeweiligen Benutzeroberfläche eines Programms übermittelt bekommt, stellt hohe Anforderungen an kognitive Lernleistungen. Da immer nur eine Bild-schirmzeile als Information zur Verfügung steht, muss ständig aus vielen Einzel-informationen kognitiv ein Gesamteindruck des ganzen Dokumentes mental erstellt werden. Weitere zentrale Problembereiche, die bei didaktischen und methodischen Überlegungen bezüglich der Vermittlung des Umgangs mit Systemen der IuK zu beachten sind, sind z. B.:
- Nicht alle blindenspezifischen Zugangslösungen laufen stabil und fehlerfrei, nicht jede Software eignet sich für einen blindengerechten Zugang. Dies kann zu großer Ver-unsicherung bis hin zur Ablehnung sowohl bei Anwendern als auch bei Lehrenden gegenüber den neuen Informations- und Kommunikationsmedien führen.
- Das Moment der intuitiven Bedienbarkeit, das zu einem großen Teil durch die Bildersprache von grafischen Benutzeroberflächen und durch die Benutzung der Maus erreicht wird, bleibt dem blinden Benutzer vorenthalten. Eine Vielzahl an Tastaturcodes muss erlernt werden.
- Ein vollständiger Überblick über das Geschehen am Monitor, Befehlseingabemöglichkeiten, spezifische Programminformationen (z. B. Rechtschreibhilfe, Online-Hilfe, Statusinformationen sowie aktuelle Fehlermeldungen) ist nicht möglich, da nur eindimensionale Braille-Zeilen zur Verfügung stehen.
- Fehlerhafte Eingaben können am Monitor erheblich langsamer erfasst werden, da z. B. Formatierungen auf der Braille-Zeile erst durch Tastaturfunktionen gezielt abgerufen bzw. falsch eingegebene Steuerzeichen gezielt gesucht werden müssen.
- Umstellung der Kurzschriftschreib- und Lesetechnik auf die 8-Punkte-Computerbrailleschrift und der damit verbundenen Eins-zu-Eins-Übersetzung
Die unbestreitbare Tatsache, dass der Umgang mit IuK für blinde und hochgradig sehbehinderte Schülerinnen und Schüler häufig mit Schwierigkeiten verbunden sein wird, sollte nicht als Argument dafür genommen werden, diese aus dem Unterricht fernzuhalten.
Im Gegenteil: Die Systemkomponenten der IuK sind in der Blindenbildung nicht nur für die berufliche Qualifizierung von Bedeutung, sondern sie sind grundsätzlich als blinden- und sehbehindertenspezifische Lehr- und Lernmittel einzustufen. Dies stellt einen wichtigen Schritt zur Qualitätssicherung und zum Nachteilsausgleich gegenüber sehenden Schülerinnen und Schülern bei der Gestaltung von Unterrichtsprozessen dar. Lernziele wie die frühzeitige Herausbildung geeigneter Bedienungsstrategien in verschiedenen Anwendungsbereichen sind die Grundlagen zur Erlangung von „Medienkompetenz“ und sollten damit zum originären Aufgabenkatalog schulischer Bildung für blinde und hochgradig sehbehinderte Menschen gehören.
So heißt es in den „Empfehlungen zur sonderpädagogischen Förderung in den Schulen der Bundesrepublik Deutschland”, dem Beschluss der Kultusminister-Konferenz (KMK) vom 6. Mai 1994 u. a.: „Sonderpädagogische Förderung schließt begleitende spezifische Hilfen ein, mit dem Ziel, für den einzelnen bestehende Abhängigkeiten und Hemmnisse so weit wie möglich
zu überwinden. Dies bedeutet: Technische und behinderungsspezifische apparative Hilfen sowie Medien sollen bereit gestellt und individuell angepasst werden; ihr Gebrauch ist ein-zuüben; Kenntnisse über die Beschaffung der Hilfsmittel, über Einbau, Nutzung und Wartung sind zu vermitteln.“
Didaktisch-methodische Überlegungen als Voraussetzung zur Umsetzung des Medienkonzeptes
Den Herausforderungen der neuen Informations- und Kommunikationsmedien in der Blindenbildung Niedersachsens entsprechend, soll die apparative Ausstattung in Verbindung mit innovativen pädagogischen Konzepten am Landesbildungszentrum für Blinde in Hannover in seiner Funktion als Überregionales Förderzentrum erfolgen. Hierbei gilt es im besonderen solche Konzepte zu entwickeln, die die Eigenaktivität, das Orientierungsvermögen, die Flexibilität, die Umsetzungsfähigkeit und Kreativität des Lernens bezüglich der Nutzung von IuK fördern.
Zudem ist ein Austausch und eine Vergleichbarkeit von Leistungsprofilen und ‑anforderungen zwischen den Sekundarstufen I und II beabsichtigt, um so die Übergänge in nachfolgende Bildungs- und Qualifizierungsmaßnahmen den jeweiligen Anforderungen besser entsprechen zu können, z. B. der Besuch des Berufsvorbereitungsjahres oder der Berufsfachschule Wirtschaft.
Die seit Jahren bestehenden Bestrebungen, Systeme der IuK bereits in den Schulunterricht zu integrieren, um den wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Anforderungen zu entsprechen, sind im Hinblick auf den sehr beschränkten Zugang von blinden und hochgradig sehbehinderten Jugendlichen und jungen Erwachsenen zum allgemeinen Ausbildungs- und Arbeitsmarkt von herausragender Bedeutung.
Vor dem Hintergrund kontinuierlich steigender Qualifikationsanforderungen unter dem Einsatz neuer Kommunikationstechnologien stellt sich die Frage, wie eine adäquate berufliche Bildung von Jugendlichen und jungen Erwachsenen mit unterschiedlichen Funktionseinschränkungen konzipiert werden kann, so dass den Neigungen und Fähigkeiten der Betroffenen entsprochen und deren berufliche Eingliederung längerfristig gesichert werden kann.
Der Einsatz neuer Informationstechniken nimmt eine Schlüsselrolle bei der beruflichen Bildung von blinden und hochgradig sehbehinderten Menschen ein. Die Organisation und Durchführung von Sachbearbeiteraufgaben durch die Nutzung moderner Bürokommunikationssysteme beinhalten eine Chance der beruflichen Teilnahme blinder und hochgradig sehbehinderter Menschen. Kaufmännische und verwaltende Tätigkeiten sind zunehmend durch die Informationsgewinnung und Informationsverarbeitung mit Hilfe technischer Kommunikationssysteme gekennzeichnet. Für blinde und hochgradig sehbehinderte Menschen ergeben sich besonders im Bereich der Arbeit mit Personal Computern erweiterte Zugänge zur elektronischen Text- und Datenverarbeitung, die sowohl im privaten Anwendungsbereich als auch im Berufsbereich zu neuen und effektiveren Möglichkeiten der Arbeitsgestaltung geführt haben.
Zielbeschreibung des Medienprojektes am Landesbildungszentrum für Blinde
Unser Projekt „Aufbau eines multifunktionalen Fachraumes zur fächerübergreifenden Nutzung von Informations- und Kommunikationsmedien in den Sekundarstufen I und II durch die Bereitstellung unterschiedlicher Lehr- und Lernarrangements mit dem Schwerpunkt der beruflichen Perspektivenbildung blinder und hochgradig sehbehinderter Schülerinnen und Schüler“ verfolgt das Ziel, ihnen frühzeitig Hilfen und Unterstützung zur Antizipation zukünftiger Qualifikationsanforderungen unterschiedlicher berufsspezifischer Anforderungs- und Tätigkeitsprofile zu geben. Eine individuelle Kompetenzförderung bezüglich der beruflichen Perspektivenbildung bei blinden und hochgradig sehbehinderten Schülerinnen und Schülern ist eng mit ihrer Handlungssicherheit verbunden, Selbstständigkeit bei der Bearbeitung und Ausführung unterschiedlicher Tätigkeitsfelder zu erlangen.
Kernstück des Fachraumes soll die Installation einer Organisationsstruktur eines fiktiven Modellunternehmens sein, dessen Branchenzugehörigkeit den lebensweltlichen Vorstellungen und Informationen blinder und hochgradig sehbehinderter Schülerinnen und Schüler entspricht (z. B. Fahrradproduktionsbetrieb).
Durch das Lernfeld einer Unternehmensstruktur sollen kaufmännische und verwaltende Vorgänge in ihren Zusammenhängen verdeutlicht werden. Selbstständiges und eigenverantwortliches Einholen und Erarbeiten von Informationen aber auch wiederkehrende Routineaufgaben unter selbstständiger Zeiteinteilung sind wichtige Bereiche praxisorientierter Anforderungen. Durch die Bereitstellung vernetzter Arbeitsstationen kann das Zusammenwirken getrennter Sachbearbeitertätigkeiten verdeutlicht werden. Der direkte Zugriff auf interne Datenbestände unterschiedlicher Abteilungen ermöglicht die Einsicht in die Fallbearbeitung durch eine Person.
Es sollen Lernarrangements bereit gestellt werden, die über praxisbezogene Problemstellungen handlungs- und prozessorientiertes Lernen ermöglichen und begünstigen. Ziel ist, Freiräume zu schaffen, in denen die Notwendigkeit für die Schülerinnen und Schüler besteht, die Fähigkeit des Selbstlernens und des Transfers von Wissen anzuwenden. Wichtig hierbei ist, dass sie ihr Wissen und ihre erworbenen Kenntnisse zunehmend selbstständig in vielfältig wechselnden Anforderungssituationen anwenden lernen. Lernprozesse müssen Prinzipien der Strategiebildung bezüglich des Methodeneinsatzes und der Lösungsmöglichkeiten von Aufgabenstellungen deutlich machen. Dabei ist aktives planerisches Vorgehen genauso zu fördern, wie die Fähigkeit zu einer verantwortungsvollen Selbstkontrolle der erbrachten Ergebnisse.
Die Nutzung des multimedialen Fachraumes durch die Bereiche der Sekundarstufen I und II im Sinne eines Schulstufen- und fächerübergreifenden Unterrichts ergibt sich aus der Verknüpfung der einzelnen Unterrichtsfächer über den einheitlichen Erfahrungsgegenstand des Modellunternehmens. Die Vermittlung von Basisqualifikationen zum sachgerechten Umgang mit den unterschiedlichen Systemkomponenten der IuK stellt für Schülerinnen und Schüler eine besondere Herausforderung dar, da ihre Arbeitsergebnisse direkte Bestandteile der Aufgabenteilung des Unternehmens sind. Übende Routineaufgaben, wie z. B. das Speichern von Dateien in unterschiedliche Dateiordner oder das Schreiben einfach strukturierter interner Hausmitteilungen bekommen so eine Sinnhaftigkeit mit Aufforderungscharakter. Die Motivation, mit einem Computer zu arbeiten, ist gerade bei blinden Menschen im Gegensatz zu sehenden Menschen häufig erheblich reduziert, da die Attraktivität optischer Bildschirmsequenzen und intuitiver Bedienungsstrukturen nicht zur Verfügung steht. Auch der Lernort eines Raumes mit Bürocharakter sowie der Bezug auf ein fiktives Unternehmens kann motivationale Auswirkungen haben.
Ziel ist es, Schülerinnen und Schüler unterschiedliche Handlungs- und Erfahrungsräume zu eröffnen, in denen sie frühzeitig die komplexen Tätigkeitsfelder und Bezüge bürotechnischen bzw. kaufmännischen Handelns erfahren können, um so eine individuelle Kompetenzförderung zur Einschätzung zukünftiger beruflicher Perspektiven zu entwickeln.
Im Einzelnen sollen hauptsächlich folgende Aufgabenbereiche unter Verwendung elektronischer Bürokommunikationsmittel für die Sekundarstufen I und II realisiert werden:
- Vermittlung von Basisinformationen und -qualifikationen im Umgang mit elektronischen Kommunikationsmedien
- Vermittlung von Basisinformationen und -qualifikationen im Umgang mit sehgeschädigtengerechten Zugangslösungen im Hard- und Softwarebereich
- Textverarbeitung
- Ausgabe von formatierten Schwarzschriftinformationen
- Nutzung von Lern- und Informationssoftware
- vereinfachter Datenaustausch
- Einlesen und Bearbeitung von Schwarzschrifttexten;
das Charakteristikum der Sachbearbeitung ist der Umgang mit Informationen. Diese Informationen fallen trotz mittlerer und hoher Datentechnik in großem Umfang als druckaufbereiteter Schriftverkehr an. Für blinde und hochgradig sehbehinderte Schülerinnen und Schüler ist daher der Einsatz von Texterkennungssystemen (Scanner) eine grundsätzliche Notwendigkeit für den Zugang zu gedruckten Schwarzschriftinformationen, um diese in weiteren Arbeitsgängen zu be- oder verarbeiten.
Bürotechnische Tätigkeiten, wie z. B.
- Datenstamm aktualisieren
- elektronische Ablage und Archivierung
- interne Hausmitteilungen
- Bedienung eines Faxgerätes
- selbstständige Bearbeitung von Vorgängen unter Verwendung originalgetreuer Vorlagen
(z. B. Geschäftsbriefe mit Firmenlogo, Formularvordrucke, Rechnungsvordrucke und ‑belege etc.) - Dialogverkehr in der Sachbearbeitung
- Elektronische Post empfangen und versenden (E-Mail-Zugriffe)
- Informationsquelle „Internet“ nutzen
- Bearbeitung fremdsprachlicher Korrespondenz und Geschäftsabläufe
- Fächer- und Lerngruppenübergreifende Aufgabenstellungen (selbstständige Aufgabenbearbeitung als Teil einer Gesamtaufgabe, z. B. Vorgangsaufnahme und ‑weiterbearbeitung
- Rückverfolgung und Kontrolle eines abteilungsübergreifenden Bearbeitungsvorgangs
- Arbeitsformen (z. B. Partner- und Gruppenarbeit, Besprechung, Planung und Organisation eines komplexen Arbeitsauftrages)
Beteiligte Unterrichtsfächer u. a.:
Deutsch, Mathematik, Englisch, EDV, Politik, Rechnungswesen, Arbeitslehre, Arbeit/Wirtschaft/Technik, Wirtschaftslehre, Wirtschaftspraxis, Bürokommunikation, Wahlpflichtkurs Statistik, Spezielle Betriebslehre
Verantwortliche Person für die Projektkoordination
Hartmut Schlegel, Fachbereichsleitung „Berufsbildender Unterricht im Berufsbild Wirtschaft und Verwaltung und in der Berufsfachschule Wirtschaft“
Weitere Teammitglieder
- Inge Feske, langjährige Unterrichtserfahrung im Bereich Bürokommunikation
- Ulrike Gutekunst, langjährige Anwendung blindenspezifischer Hard- und Softwarekomponenten
- Hans-Georg Meyer, langjährige Anwendung blindenspezifischer Hard- und Softwarekomponenten
- Bernd Petersen, Fachbereichsleitung „Koordinierung der Aufgaben von Blindentechniken im Bereich der Kommunikation“
- Martina Schlegel, langjährige Erfahrungen in der Anwenderschulung von Standardsoftware
- Henning Wessels, Systemverwalter, Systemverwaltung am LBZB, Hannover
- Dirk Zeisler, Fortbildungen zur Nutzung von multimedialen Instrumenten
Kontakt
Anschrift
Landesbildungszentrum für Blinde
Bleekstraße 22 – 30559 Hannover
Telefon: 0511 5247-0
Fax.: 0511 5247-349
Ihre Ansprechpartner:
| Bereiche | Ansprechpartner | Telefon | |
|---|---|---|---|
| Allgemeine Anfragen | Kontakt | Kontakt | 0511 5247-0 |
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| Presse- und Öffentlichkeitsarbeit | Herr Petersen | Kontakt | 0511 5247-273 |
| Personalrat | Frau Gerlach | Kontakt | 0511 5247-222 |
| Gleichstellungsbeauftragte | Frau Gierth | Kontakt | 0511 5247-215 |
| Vertrauensperson für schwerbehinderte Menschen | Frau Prull | Kontakt | 0511 5247-274 |
| Zivildienstbeauftragter | Herr Caspers | Kontakt | 0511 5247-271 oder während der Ferienzeiten:0174 5214 917 |
| Frühförderung-Entwicklungs- begleitung-Beratung |
Frau Schäfer | Kontakt | 0511 5247-353 |
| Förderschule Schwerpunkt Sehen(Blinde)Förderschule Schwerpunkt Sehen (Blinde) und Geistige Entwicklung |
Frau Backsmann | Kontakt | 0511 5247-206 |
Berufliche Bildung / Ausbildung:
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Frau Scharnhorst | Kontakt | 0511 5247-250 |
| Mobiler Dienst Schulische Integration |
Frau Backsmann | Kontakt | 0511 5247-206 |
| Internate | Frau Rheinländer-Barnes | Kontakt | 0511 5247-246 |
| Begleitende Pädagogische Dienste | Frau Mensching-Freitag | Kontakt | 0511 5247-245 |
| Medienzentrale | Herr Beck | Kontakt | 0511 5247-275 |
| Museum | Herr Engel | Kontakt | 0511 5247-294 |
| Ruderverein Zinnfandel e.V | Frau Schumacher | Kontakt | 0511 5247-343 |